Allgemeine Geschäftsbedingungen der Worklean GmbH

gültig ab dem 1. April 2024

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und der Worklean GmbH. Jeder Kunde erhält einen Arbeitsraum (der Workspace) auf der Worklean Plattform, in dem er Projekte (die Projekte) anlegen, Vorlagen aufrufen oder erstellen, Dokumente oder Strukturen bearbeiten, Videokonferenzen führen, Mitglieder in seinen Workspace oder in Projekträume und Nutzer in Projekträume (durch das Teilen von Ordnern) einladen kann.

 

Der Kunde haftet dafür, dass die Mitglieder seines Workspace und die eingeladenen Nutzer die Verhaltensregeln in diesen AGB beachten und jeder Kunde vereinbart mit Worklean GmbH (nachstehend die Gesellschaft), dass die Gesellschaft einen eigenständigen, direkt durchsetzbaren Anspruch gegen jedes Mitglied und jeden Nutzer auf Beachtung der Verhaltensregeln in diesen AGB hat. Jedes Mitglied und jeder Nutzer ist verpflichtet, diese AGB zu lesen und einzuhalten. Umgekehrt hat der Nutzer keine vertraglichen Ansprüche gegen die Gesellschaft, da er nicht Kunde ist.

 

 

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Die Gesellschaft stellt eine virtuelle Plattform mit geleiteten Projekten in den Bereichen Privates, Geschäftliches und Gemeinnütziges zur Verfügung. Die Kunden können die geleiteten Projekte (Vorlagen) in Projekten aufrufen und nutzen, um ihre privaten, geschäftlichen oder gemeinnützigen Arbeiten zu erledigen. Sie haben auch die Möglichkeit, ihre eigenen Vorlagen zu erstellen und diese für die Erledigung ihrer Arbeiten zu nutzen. Schließlich können sie auch ohne Vorlagen auf der Plattform arbeiten.
  2. Als „Kunde“ wird bezeichnet, wer sich registriert und einen eigenen Workspace einrichtet. Der Kunde bzw. der Administrator des Kunden kann für den Workspace Lizenzen erwerben und Mitglieder einladen.
  3. Als „Mitglied“ wird bezeichnet, wer in den Workspace auf der Basis einer Lizenz eingeladen wird, um im Rahmen des Workspace an Projekten teilzunehmen oder sie selbst einzurichten und ggf. weitere Nutzer einzuladen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jedes Mitglied die nachfolgenden Bedingungen beachtet, insbesondere die Verhaltenspflichten in § 5 (Nutzungen der Dienstleistungen, Berechtigung an den Daten).
  4. Nutzer“ sind Mitglieder oder externe Personen, die in Projekte durch das Teilen von Ordnern eingeladen sind, um Informationen zu erhalten oder an Projekten mitzuarbeiten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Nutzer die nachfolgenden Bedingungen beachtet, insbesondere die Verhaltenspflichten in § 5 (Nutzungen der Dienstleistungen, Berechtigung an den Daten).
  5. Der Kunde nutzt Worklean auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, die diesen AGB widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

 

2 Änderungen der AGB

Die Gesellschaft ist berechtigt, Änderungen der AGB jederzeit vorzunehmen. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden am nächsten Werktag, nachdem sie mitgeteilt wurden, wirksam. Eine Änderung der Preise in unserer Preisliste tritt frühestens 30 Tage nach dem Datum, an dem die Preisänderung mitgeteilt wurde, in Kraft. Der Kunde hat die Gelegenheit der Preisänderung im Rahmen der Verlängerung seiner Lizenz zuzustimmen.

 

3 Dienstleistungen der Gesellschaft

  1. Die Gesellschaft bietet unter ihrem Label Worklean eine Plattform in der Cloud (die Worklean Plattform) mit geleiteten Projekten in den Bereichen Privates, Geschäftliches und Gemeinnütziges an. Wer eine Geschäftslizenz (Professional) erwirbt, hat Zugang zu allen geleiteten Projekten. Wer eine Privatlizenz (Private) erwirbt, hat Zugang zu den geleiteten Projekten im Bereich Privates. Die Gesellschaft kann gemeinnützigen Organisationen Geschäftslizenzen zu vergünstigten Konditionen anbieten.

Wesentlicher Inhalt der Lizenz ist wie folgt:

  • Zugang zu der Worklean Vorlagenbibliothek mit den geleiteten Projekten
  • Möglichkeit, eigene Vorlagen einzurichten (ggf. auf der Basis bereits bestehender Dokumente oder Projekte)
  • Aufsetzen und Löschen von Projekten
  • Durchführung von Videokonferenzen
  • Einladen von Mitgliedern in den Workspace (bei entsprechender Berechtigung eines Lizenzinhabers und dem Erwerb ausreichender Lizenzen)
  • Einladen von Nutzern in die Projekte (je nach Berechtigung beim jeweiligen Projekt)
  • Strukturierung von Projekten und Bearbeitung von Dokumenten
  • Such- und Filterfunktionen für die Suche nach Dokumenten oder Ordnern.
  • Einfache Signatur von Dokumenten (frühestens ab 1. September 2024)
  1. Von Worklean gestellte Vorlagen (geleitete Projekte mit Strukturen und Inhalten) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und stellen keine Beratung oder Rechtsberatung dar. Worklean übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Vorlagen. Der Kunde bzw. Nutzer entscheidet in eigener Verantwortung, ob er die Struktur- und Dokumentenvorschläge mit weiterführenden Anregungen und Hinweisen nutzt oder den Projektraum ohne Rückgriff auf die Vorlagen strukturiert. Sofern die Vorlagen für Vertragsschlüsse oder sonstige rechtlich oder wirtschaftlich relevante Vorgänge genutzt werden sollen, wird dringend empfohlen, sich kundigen Rechtsrat oder anderweitigen branchenkundigen Rat einzuholen.
  2. Im Zuge technischer Aktualisierungen können die Leistungen angepasst werden.
  3. Der Server, mit dem Worklean betrieben wird, hat eine Netzwerkverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel. Unterbrechungen können neben technischen Störungen des Servers herbeigeführt werden durch die Software oder Wartungsarbeiten. Unterbrechungen können auch aus externen Umständen wie Beeinträchtigungen der Leitungen und Netzwerke oder der Datenübertragung außerhalb des Worklean Servers oder höherer Gewalt resultieren. Soweit es in der Macht der Gesellschaft steht, werden etwaige Unterbrechungen frühzeitig angekündigt und die Unterbrechungen werden so kurz wie möglich gehalten.
  4. Bei Störungen kann sich der Teilnehmer an den Customer Service Support oder den technischen Support unter der E-Mail Adresse support@worklean.com wenden.

In der Anfrage soll die Frage zu der Produktanwendung oder zu dem technischen Problem skizziert und eine Telefonnummer angegeben werden, damit wir uns so schnell wie möglich um das Problem kümmern können. Der Service wird kostenfrei wochentags während der üblichen Dienstzeiten angeboten. Darüber hinausgehender Servicebedarf muss angekündigt werden und ist kostenpflichtig. Worklean wird in seinem Angebot die jeweils gültigen Stundensätze mitteilen.

 

4 Produkte und Preise

Die aktuelle Produktliste und die geltenden Preise findest du auf unserer Webseite in der Unterseite Preis 

 

 

5 Nutzung der Dienstleistungen, Berechtigung an den Daten

  1. a. Der Kunde ist Inhaber des registrierten Workspace in Worklean. Das Recht, Projekte zu errichten, liegt bei dem Kunden bzw. den Administratoren des Workspace. Der Ersteller des Projektraums und die von ihm ernannten Projektadministratoren haben die administrative Hoheit im jeweiligen Projektraum, bis sie als Projektadministrator ausscheiden.
  2. Das mit einer Lizenz erworbene Nutzungsrecht eines Mitglieds ist nicht-ausschließlich und nicht übertragbar. Es ist an das jeweilige Kundenkonto gebunden. Weder der Kunde noch die Mitglieder noch sonstige Dritte sind berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben. Die Software (SaaS-Leistungen) wird am Routerausgang des Rechenzentrums zur Verfügung gestellt, das Worklean nutzt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dass ein funktionsfähiger Internetzugang zur Nutzung von Worklean besteht.
  3. Die verarbeiteten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde ist der Alleinberechtigte der Daten in einem Workspace und den zugehörigen Projekträumen. Die Nutzer können auf diese Daten nach Maßgabe ihrer zugeteilten Nutzungsrechte zugreifen. Jeder Kunde hat grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, seine Daten herunterzuladen.. Worklean hat kein Zurückbehaltungsrecht. Soweit die Daten nicht von dem Kunden selbst abgerufen werden können (per Export), erfolgt die Herausgabe der Daten durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Die Kunden haben keinen Anspruch darauf, die zur Datenaufbereitung und -verarbeitung verwendete Software zur Verfügung zu bekommen.
  4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzer Worklean im Einklang mit geltendem Recht nutzen. Er ist dafür verantwortlich, dass Speicherung, Nutzung oder Übertragung von Inhalten nicht gegen geltende Gesetze oder die Nutzungsbedingungen der Gesellschaft verstößt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass jeder Nutzer Urheberrechte und sonstige Schutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter beachtet. Die Gesellschaft selbst ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und haftet auch nicht für deren Einhaltung. Soweit Nutzer gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen der Gesellschaft verstoßen, haftet der Nutzer und der Kunde der Gesellschaft für Aufwendungen, die der Gesellschaft durch den Verstoß entstanden sind. Die Gesellschaft kann den Nutzer und ggf. auch den Kunden von der Nutzung ausschließen. Weiter hat die Gesellschaft einen Anspruch auf Freistellung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, einschließlich der gerichtlichen Kosten sowie angemessene Kosten für rechtlichen Beistand, die durch den Verstoß entstanden sind.
  5. a. Die Berechtigungen der einzelnen Nutzer können unterschiedlich ausgestaltet sein. Es wird differenziert zwischen aktiven Nutzern, die volle Zugriffsrechte haben und passiven Nutzern, die nur Leserechten haben. Die jeweiligen Berechtigungen werden von den Projektadministratoren zugewiesen.
  6. Ein Vertrag besteht nur zwischen dem Kunden und Worklean. Es besteht kein Vertrag zwischen Worklean und den einzelnen Nutzern. Allein der Kunde bestimmt darüber, ob ein Nutzer auf Projekträume und die Daten Zugriff hat oder nicht. Worklean übernimmt hierfür keine Haftung. § 7 Nr. 3 und Nr. 4 gelten entsprechend.
  7. Das Kopieren der Software oder Eingriffe in die Software sind verboten. Kunden und Nutzer sind nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

 

6 Beendigung von Lizenzen, Beendigung des Vertrages

  1. Der Kunde kann erworbene Lizenzen ohne Angaben von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Sofern der Kunde Jahreslizenzen gebucht hat, enden die gekündigten Lizenzen zum Ende des Jahresabonnements, bei dem die Vier-Wochen-Frist beachtet ist.
  2. Mit Wirksamwerden der Kündigung einer Lizenz verliert der betroffene Nutzer sein Zugangsrecht zum Workspace und zu den relevanten Projekträumen.
  3. Auch nach Beendigung der Nutzung gelten die Klauseln zu der Haftungsbeschränkung, zur Gewährleistung und zur Nutzung unserer Dienstleistung weiter.
  4. Der Kunde kann die Nutzung von Worklean jederzeit durch die Löschung seines Workspace beenden. Etwaige Daten in Worklean sind damit unwiederbringlich, verloren, wenn sie nicht zuvor von dem Kunden heruntergeladen sind. Für erworbene Lizenzen, die durch die Löschung des Workspace nutzlos werden, wird keine Entschädigung gezahlt.
  5. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Kunden oder Nutzer von der Nutzung von Worklean aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise vorliegen, wenn nach Einschätzung der Gesellschaft die Nutzung durch einen Konkurrenten zum Zwecke der Produktanalyse erfolgt, der Worklean-Server mit extrem hohen Datenverkehr oder der Speicherung extrem hoher Datenvolumina belastet wird, die den üblichen Ablauf stören oder mit unangemessen hohen Kosten belasten oder die Nutzung des Arbeitsraumes der Verfolgung gesetzeswidriger oder sittenwidriger Zwecke dient. Das Recht des Kunden, seine Daten zu exportieren, ist davon unberührt, kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn die Gesellschaft aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet ist oder dies zur Wahrung berechtigter Belange der Gesellschaft geschieht.

 

7 Gewährleistung und Haftung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
  2. Die Haftung für Schäden aus höherer Gewalt wie z.B. Ausfall von Internetverbindungen Dritter, unverschuldeter Streik, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Epidemien oder anderer Naturkatastrophen ist ausgeschlossen.
  3. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Gesellschaft für jede Fahrlässigkeit; außerdem haftet sie bei solchen Schäden für jede Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Weiter bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt.
  4. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft und ihre Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn eine wesentlichen Vertragspflicht verletzt wurde, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; dabei sind wesentliche Vertragspflichten solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
  5. Die Verjährungsfrist wird für die Haftung mit Ausnahme der gesetzlichen Gewährleistungsfristen und deliktischen Ansprüchen auf 2 Jahre verkürzt.

 

8 Datenschutz

  1. Jeder Kunde und Nutzer ist verpflichtet bei der Nutzung von Worklean die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Er muss ggf. für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten etwaige erforderliche Zustimmungen einholen.

 

  1. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt innerhalb der Arbeitsräume entsprechend der Funktionalität von Worklean an andere autorisierte Kunden und Nutzer. Ansonsten dürfen Daten an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des betroffenen Nutzers weitergegeben werden.
  2. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen in ihrer Datenschutzerklärung.

 

9 Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung

  1. Der registrierte Kunde kann eine Auftragsverarbeitung mit der Gesellschaft abschließen. Die Gesellschaft verpflichtet sich in der Auftragsverarbeitung gegenüber dem registrierten Kunden, die Daten des Kunden und der von ihm eingeladenen weiteren Nutzern im Einklang mit den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Der Kunde kann die Auftragsverarbeitung hier herunterladen.
  2. Die Gesellschaft verpflichtet sich als Auftragsnehmer, alle mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Materialien, die sie direkt oder indirekt im Rahmen des Vertragsschlusses und der Auftragsverarbeitung erhält, strikt vertraulich zu behandeln und an Dritte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit die Informationen:

  1. a) einem Dritten im Einklang mit der Auftragsverarbeitung überlassen werden;
  2. b) den Parteien bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
  3. c) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
  4. d) einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßigerweise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
  5. d) nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
  6. Auf Verlangen werden beide Parteien bei Beendigung der Zusammenarbeit alle vertraulichen Informationen unwiederbringlich löschen oder an die jeweils andere Vertragspartei zurückgeben. Auf Anfrage einer Vertragspartei ist die Löschung schriftlich zu bestätigen.
  7. Die Verpflichtungen nach diesem Abschnitt zur Geheimhaltung und Datenschutz bleiben auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrages oder der vollständigen Abwicklung des Vertrags bestehen.

 

10 Schlussbestimmungen

  1. Für alle Rechtsbeziehungen, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Das gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main
  4. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist dem Kunden nicht gestattet. Die Ansprüche und Rechte sind nicht vererblich.
  5. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
  7. Diese Vereinbarung ist die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien und löst etwaige frühere Vereinbarungen vollumfänglich ab. Davon unberührt bleiben Individualabreden. Letztere sind stets vorrangig.
  8. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich abgeändert werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Davon unberührt bleiben Individualabreden. Letztere sind auch mündlich gültig und stets vorrangig.

 

Stand April 2024

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