Als Mieter hat man’s nicht leicht. Der Mietmarkt ist angespannt und man darf froh sein, überhaupt eine Mietwohnung zu finden. Gleichwohl kannst Du einiges dafür tun, wenn du einen Mietvertrag abschließen willst. So verbesserst du deine Situation bereits, wenn du dich auf die Mietsuche vorbereitest. Im Falle einer Zusage des Vermieters solltest du darauf achten, einen Mietvertrag zu fair Konditionen abzuschließen. Worklean hat alle Aspekte zum Abschluss eines Mietvertrages in dem geleiteten Projekt Mieter 001 – Miete einer Wohnimmobilie zusammengetragen (kann kostenfrei und unverbindlich getestet werden – hier registrieren und dann die Vorlage Mieter 001 – Miete einer Wohnimmobilie in deinen Projektraum laden).
1. Vorbereitung auf die Mietsuche
a) Standardunterlagen des Mieters
Zur Vorbereitung einer Mietsuche gehört, dass du die Standardunterlagen für den Vermieter griffbereit hast. Das sind:
- Mieter-Selbstauskunft (Worklean hat ein Muster)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Worklean hat ein Muster)
- Schufa-Auskunft
- Personalausweis
- Einkommensnachweise (letzte drei Monate).
Bei Worklean findest Du für die Dokumente 1 und 2 Muster, die du online fertigstellen kannst.
Für die Schufa-Selbstauskunft bringen die Mieter regelmäßig einen Bonitätscheck der Schufa bei. Dieses Dokument kostet aktuell 30 €, die man sich sparen kann. Man kann einmal im Jahr bei der Schufa eine kostenfreie Auskunft anfordern. Das ist ein bisschen versteckt auf der Schufa Webseite, aber es gibt Anleitungen im Netz wie man das finden kann (einfach in die Suchmaske eingeben: kostenfreie Schufa-Auskunft). Außerdem muss du ein bisschen Zeit mitbringen, denn die kostenfrei Auskunft wird mit der Post als Brief verschickt, was ein paar Tage dauert.
b) Wunschobjekt
Weiter solltest du dir Gedanken zu der Art der Wohnung machen, die du suchst. In dem geleiteten Projekt von Worklean gibt es eine Objektliste, in der man die Wunschkriterien für eine Wohnung definieren kann und auch geeignete Objekte vermerken kann.
Bei der Wohnungssuche sollte man immer schnell reagieren und Anfragen freundlich, vollständig und fehlerfrei beantworten.
2. Abschluss des Mietvertrages
a) Dokumentation
Wenn Du ein Mietverhältnis eingehst, solltest du darauf achten, dass du den vollständig ausgefüllten Mietvertrag so rechtzeitig vor der Unterzeichnung erhältst, dass du den Vertrag in Ruhe lesen kannst und Zeit hast, den Vertrag mit dem Vermieter zu besprechen.
Für den Mieter sind folgende Bestimmungen wichtig:
- gemietete Fläche
- Mietbeginn
- Miethöhe
- Nebenkosten
- Kaution (ggf. Streckung der Kautionszahlungspflicht auf drei Monate bei Barkaution)
- Mietsteigerungen (Indexmiete, Staffelmiete)
- Verkehrssicherungs- und Reinigungspflichten (Schneeräumen, Hof kehren, Garten pflegen, Streudienst)
Für viel andere Bestimmungen, wie Schönheitsreparaturen und die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten gibt es zahlreiche Urteile des BGH. Grundsätzlich können Reparaturpflichten nur für Kleinreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden und Schönheitsreparaturen nur eingefordert werden, wenn dazu ein Bedarf besteht. Wir verweisen für Details auf unser geleitetes Projekt Mieter 003 – Pflichten des Mieters.
Zusammen mit dem Mietvertrag sollten die folgenden Unterlagen, jeweils vollständig zur Verfügung gestellt werden:
- Energieausweis (entfällt bei Altbau)
- Grundriss mit exakt vermessener Grundfläche
- Hausordnung
- Übergabeprotokoll (es gibt ein Muster in dem geleiteten Projekt Mieter 001 – Miete einer Wohnimmobilie)
Auch das Übergabeprotokoll solltest du dir vorab zeigen lassen. Idealerweise ist das Übergabeprotokoll zweispaltig. In der zweiten Spalte ist Platz für das Protokoll bei der Rückgabe der Wohnung. somit kann man bei Beendigung des Mietvertrages den Status der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrages vergleichen.
b) Besichtigung, Abschluss und Übergabe
Es ist wichtig, die Wohnung und auch die weiteren Räume und Flächen, wie Keller, Speicher, Waschraum, Hof, Garten, Garage, Balkon, Terrasse ausgiebig vor Abschluss des Mietvertrages zu besichtigen. Abweichungen von der vertraglichen Dokumentation sowie etwaige Mängel solltest du notieren. Für den Fall, dass es zum Abschluss des Mietvertrages kommt kommt, sollte man darauf bestehen, dass Abweichungen in der Dokumentation aufgenommen und bestehende Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten werden und ggf. aussagekräftige Fotografien dem Übergabeprotokoll beigefügt werden. Zudem sollte man dokumentieren, welche Nacharbeiten der Vermieter übernimmt.
Weiter sind im Übergabeprotokoll die Zählerstände, die Zahl der übergebenen Schlüssel festzuhalten.
Die gesamte verfügbare Dokumentation zur Mietwohnung sollte dem Mietvertrag als ausgewiesene Anlage beigefügt werden. Dabei sollte das Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet sein.
Es sollten zwei Ausfertigungen des Mietvertrages für die Unterzeichnung vorbereitet werden, eine für den Vermieter und eine für den Mieter.
Zudem sollte der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages die unterzeichnete Wohnungsgeberbescheinigung dem Mieter zur Verfügung stellen. Der Mieter muss eine solche Bescheinigung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde vorlegen, um dort seine Adressänderung anzumelden. In dem geleiteten Projekt Mieter 001 – Miete einer Wohnimmobilie gibt es dafür ein Muster. Üblicherweise nimmt man das von der Behörde zur Verfügung gestellte Muster, dass häufig auch online ausgefüllt und eingereicht werden kann.
3. Nach Abschluss des Mietvertrages
Hast Du den Mietvertrag abgeschlossen, nimmst du die Ummeldung deiner Wohnadresse bei der zuständigen Meldebehörde vor. Dazu legst du die vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbescheinigung dem Amt vor. Außerdem muss du dich vom bisherigen Wohnsitz abmelden.
Weiter erbringst du die vereinbarte Kaution (als Barsicherheit oder als Bürgschaft).
Weiter Themen könnten sein:
- Vornahme von Renovierungen
- Beseitigung von Mängeln
- Modernisierungen
- Abschluss von Versorgungsverträgen wie Stromliefervertrag, Internet und Telefon.
- Information von Arbeitgeber, Freunden, Verwandten über Wechsel des Wohnsitzes
- Nachsendeauftrag bei der Post stellen (das Geld kann man sich auch sparen, da die Post nicht in der Lage ist, Nachsendeaufträge zuverlässig zu bearbeiten)
- Anbringen von Name an Klingel, Tür, Postkasten
4 Fazit
Wir hoffen, du findest unsere Hinweise zum Abschluss des Mietvertrages hilfreich. Mit unserem geleiteten Projekt zum Abschluss des Mietvertrages (Mieter 001 – Miete einer Wohnimmobilie) geht es noch leichter – hier unverbindlich und kostenfrei testen). Vor allem kannst Du dann auch gleich das geleitete Projekt zur Beendigung des Mietvertrages für deine alte Wohnung verwenden (Mieter 006 – Mieter beendet Mietverhältnis). Denn auch bei der Beendigung des Mietvertrages gibt es einiges zu beachten. Dazu kannst Du auch unseren Artikel zur Beendigung des Mietverhältnisses lesen.